Meldungen nach dem Todesfall
Hinweis
Persönliche Dokumente (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) verlieren ihre Gültigkeit und müssen nicht zurückgegeben werden. Bei Urkunden (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis) ist ebenfalls keine Rückgabe erforderlich.
Nach der Anzeige des Todesfalls werden einige Stellen automatisch durch das Standesamt verständigt.
Folgende Stellen sind darüber hinaus zu verständigen:
Meldung des Todesfalls an:
- Arbeitgeber
- Behörden und Ämter
- Versicherungen
- Geldinstitute
- ORF-Beitrag (→ OBS)
- Erwachsenenvertretung
- Religionsgemeinschaften
- Verein
- Waffenbesitzkarte/Waffenpass
- Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel
- Kommunikationsanbieter
Weiterführende Links
Ausländische Vertretungsbehörden in Österreich (→ BMEIA)
Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Bundesministerium für Inneres